Informationen für EU-Bürger

Auch wenn der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union am 31. Januar 2020 ratifiziert wurde, werden Urlaubsreisen nach Großbritannien und damit nach Wales auch weiterhin problemlos möglich sein.

Bis zum 31. Dezember 2020 wird sich für Urlauber bei Reisen nach Großbritannien und damit auch nach Wales nichts ändern.

Für die Einreise reicht - wie bisher auch - lediglich der Personalausweis. Dies gilt für Staatsbürger aller EU-Länder sowie für Reisende aus Liechtenstein, Norwegen, Island und der Schweiz. Auch die Europäische Krankenversicherungskarte hat in diesem Zeitraum noch in Großbritannien ihre Gültigkeit.

Bisheriger Stichtag für die Übergangsfrist, während der die zukünftigen Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU neu geregelt werden müssen, ist der 31. Dezember 2020. Dieser könnte allerdings, abhängig von den Verhandlungen in den nächsten elf Monaten, noch verlängert werden.

Aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Regierungswebsite des Vereinigten Königreichs.

Detaillierte Informationen von der Deutschen Auslandsvertretung im Vereinigten Königreich.

Über zukünftige Regelungen, die nach Ablauf der Übergangsfrist eintreten, werden wir Sie an dieser Stelle sobald wie möglich informieren. Auch in unserem Newsletter erfahren Sie Neuigkeiten zu den Einreisebestimmungen.
 

Conwy Castle, Nordwales.

Conwy Castle, Nordwales

Flugverbindungen zwischen Großbritannien und der EU

Sowohl die Britische Regierung, als auch die Europäische Kommission haben zugesichert, dass die Flugverbindungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU auch nach einem Brexit fortgesetzt werden.

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